Wer noch nie Traktor gefahren ist, weiß nicht, wie es ist, in einem solchen Fahrzeug die Luft um die Nase wehen zu lassen. Das Kraftfahrzeug wird hauptsächlich im landwirtschaftlichen Bereich eingesetzt. Der Traktorführerschein kann in der Regel mit 16 Jahren, in Ausnahmefällen sogar mit 15 Jahren erworben werden. Grundsätzlich wird zwischen den Führerscheinstufen L und T unterschieden.
Klasse | L | T |
Beschreibung | Sie umfasst Kraftfahrzeuge für den land- oder forstwirtschaftlichen Bereich. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h | Sie umfasst Zugmaschinen für den land- oder forstwirtschaftlichen Bereich. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (16 Jahre bis 18 Jahre) und 60 km/h (ab 18 Jahre). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis maximal 40 km/h. Auch mit Anhänger, jedoch darf die Kombination maximal 40 t zulässige Gesamtmasse betragen. |
Mindestalter |
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Voraussetzungen |
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Besondere Voraussetzungen | - | - |
Einschluss | - | AM, L |
Hinweise |
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